FR, 09.12.2005 - D - Pirmasens, Quasimodo
... heute früh in der Mehlbox:
Danke für Ihre Bestellung.
Wir haben für Sie reserviert.
1 Ticket SAGA Pirmasens
Von Ihrem genannten Konto buchen wir nachstehenden Betrag ab
€ 22 (1x € 20.- + € 2.- Versandkosten)
Der Versand erfolgt nun mit normaler Post auf Risiko des Bestellers. Wünschen Sie Lieferung per Einschreiben ? Dann beträgt die Versandgebühr € 5.- Bitte senden Sie uns eine kurze Mitteilung wenn Sie diese Versandart wünschen. Nachnahme Lieferungen sind nicht möglich.
Bei Bestellungen von Jugendlichen unter 18 Jahren wird §110 BGB wirksam.
Für Überweisungen
Kontoinhaber Hans Pertsch
V+R Bank Pirmasens BLZ 54290000
Konto 18036 37012
Der Versand der Tickets erfolgt umgehend nach Zahlungseingang.
Viel Spaß bei Ihrem Konzert in Pirmasens.
mit freundlichen Grüßen
Hans Pertsch
Pertsch
Reisen & Kartenservice
Pirmasens
www.ticket66.de
www.pertschin.de
Come to me I will give and receive
All I need is for you to believe
Come to me I can help you feel free
Take my hand & understand that I believe
All I need is for you to believe
Come to me I can help you feel free
Take my hand & understand that I believe
-
kuschelhawk - Contributors
- Beiträge: 14354
- Registriert: Mo Jul 07, 2003 10:56 am
- Wohnort: Berlin
<OT>
Bin ja kein Jurist, aber ich glaube, dass das Quatsch ist. Der § 110 BGB ist der sog. Taschengeldparagraph und lautet wiefolgt:
Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zwecke oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.
Wenn man nun als Vertragspartner hingeht und diesen § von vorneherein für unwirksam erklärt (wobei sich hier noch die Frage stellt, ob dies überhaupt möglich ist), dann wäre ja der Vertrag von Anfang nichtig...?!
Wer würde sowas wollen?
</OT>
CU, Andy
EDIT: nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil... ich habe "unwirksam" anstatt "wirksam" gelesen... ja klar, wenn der § 110 greift, dann kommt ein Kaufvertrag zustande und dieser ist auch rechtskräftig und kann von den Eltern nicht angefochten werden, da der Preis für ein Konzertticket im Rahmen des Taschengeldparagraphen ist. Aber warum habe ich "UNwirksam" gelesen? Ich glaube, meine Brille ist dreckig...
Bei Bestellungen von Jugendlichen unter 18 Jahren wird §110 BGB wirksam.
Bin ja kein Jurist, aber ich glaube, dass das Quatsch ist. Der § 110 BGB ist der sog. Taschengeldparagraph und lautet wiefolgt:
Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zwecke oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.
Wenn man nun als Vertragspartner hingeht und diesen § von vorneherein für unwirksam erklärt (wobei sich hier noch die Frage stellt, ob dies überhaupt möglich ist), dann wäre ja der Vertrag von Anfang nichtig...?!
Wer würde sowas wollen?
</OT>
CU, Andy
EDIT: nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil... ich habe "unwirksam" anstatt "wirksam" gelesen... ja klar, wenn der § 110 greift, dann kommt ein Kaufvertrag zustande und dieser ist auch rechtskräftig und kann von den Eltern nicht angefochten werden, da der Preis für ein Konzertticket im Rahmen des Taschengeldparagraphen ist. Aber warum habe ich "UNwirksam" gelesen? Ich glaube, meine Brille ist dreckig...
Zuletzt geändert von Andy am Do Okt 13, 2005 10:30 am, insgesamt 3-mal geändert.
-
Andy - Beiträge: 652
- Registriert: Fr Mär 22, 2002 2:00 am
- Wohnort: Wiesbaden, Germany / Allemagne / Duitsland / Deutschland
.... nee neee, Andy, rechtlicher Hintergrund ist folgender: wenn dort ein Minderjähriger eine Eintrittskarte kaufen möchte, handelt es sich vom Grundsatz her um einen Kaufvertrag, den nur voll geschäftsfähige Vertragspartner miteinander abschließen können. Rein theoretisch wäre es möglich, daß, wenn die Eltern des Minderjährigen mit dem Erwerb des Konzerttickets (aus welchem Grund auch immer) nicht einverstanden sein sollten, sie darauf bestehen könnten, daß dieser Kaufvertrag rückabgewickelt wird.
Hierbei greift jedoch der besagte § 110 BGB, dessen Tenor lautet, daß auch eine beschränkt geschäftsfähige Person rechtswirksam einen Kaufvertrag abschließen kann, wenn sie die Vertragsabwicklung aus den Mitteln bewirkt, die ihr zur freien Verfügung überlassen worden sind. Eigentlich ist der Hinweis des Ticketdealers also überflüssig ....
Zu unterscheiden ist jedoch daneben, daß ein Kaufvertrag, den ein beschränkt Geschäftsfähiger abschließt, dann nicht rechtswirksam zu Stande gekommen ist, wenn er diesen zwar aus Mitteln erfüllt hat, die ihm zur freien Verfügung überlassen worden sind, der Kaufgegenstand jedoch in einem eindeutigen Mißverhältnis zu den dem beschränkt Geschäftsfähigen zur Verfügung stehenden monatlichen Mitteln (Taschengeld) steht. Ein gutes Beispiel wäre: Ein 16-jähriger bekommt ein Taschengeld von monatlich 50 Euro. Dies ist seit langer Zeit so, und er hat das Geld jahrelang angespart. Nun geht er zu Geiz ist geil und möchte sich davon ein High-Tech-Notebook mit allem Schnickschnack kaufen, was Euro 2.500 kostet.
In diesem Fall kann ein Kaufvertrag nicht rechtswirksam zustande kommen. Der Sachverhalt, daß der beschränkt Geschäftsfähige den Vertrag aus den Mitteln erfüllen würde, die ihm zur freien Verfügung überlassen worden sind, wäre zwar erfüllt. Jedoch wird hier mehr als deutlich, daß der Erwerb eines Notenbuches für Euro 2.500 in einem krassen Mißverhältnis zum monatlichen Taschengeld von 50 Euro steht. Ergo: sollte ein Kaufvertrag zustande gekommen sein, wäre dieser in der Tat nichtig - das bedeutet, in der Rechtsprechung wird ein nichtiger Tatbestand so gewertet, als hätte es ihn niemals gegeben.
Alles klar ?!
Hierbei greift jedoch der besagte § 110 BGB, dessen Tenor lautet, daß auch eine beschränkt geschäftsfähige Person rechtswirksam einen Kaufvertrag abschließen kann, wenn sie die Vertragsabwicklung aus den Mitteln bewirkt, die ihr zur freien Verfügung überlassen worden sind. Eigentlich ist der Hinweis des Ticketdealers also überflüssig ....
Zu unterscheiden ist jedoch daneben, daß ein Kaufvertrag, den ein beschränkt Geschäftsfähiger abschließt, dann nicht rechtswirksam zu Stande gekommen ist, wenn er diesen zwar aus Mitteln erfüllt hat, die ihm zur freien Verfügung überlassen worden sind, der Kaufgegenstand jedoch in einem eindeutigen Mißverhältnis zu den dem beschränkt Geschäftsfähigen zur Verfügung stehenden monatlichen Mitteln (Taschengeld) steht. Ein gutes Beispiel wäre: Ein 16-jähriger bekommt ein Taschengeld von monatlich 50 Euro. Dies ist seit langer Zeit so, und er hat das Geld jahrelang angespart. Nun geht er zu Geiz ist geil und möchte sich davon ein High-Tech-Notebook mit allem Schnickschnack kaufen, was Euro 2.500 kostet.
In diesem Fall kann ein Kaufvertrag nicht rechtswirksam zustande kommen. Der Sachverhalt, daß der beschränkt Geschäftsfähige den Vertrag aus den Mitteln erfüllen würde, die ihm zur freien Verfügung überlassen worden sind, wäre zwar erfüllt. Jedoch wird hier mehr als deutlich, daß der Erwerb eines Notenbuches für Euro 2.500 in einem krassen Mißverhältnis zum monatlichen Taschengeld von 50 Euro steht. Ergo: sollte ein Kaufvertrag zustande gekommen sein, wäre dieser in der Tat nichtig - das bedeutet, in der Rechtsprechung wird ein nichtiger Tatbestand so gewertet, als hätte es ihn niemals gegeben.
Alles klar ?!
Come to me I will give and receive
All I need is for you to believe
Come to me I can help you feel free
Take my hand & understand that I believe
All I need is for you to believe
Come to me I can help you feel free
Take my hand & understand that I believe
-
kuschelhawk - Contributors
- Beiträge: 14354
- Registriert: Mo Jul 07, 2003 10:56 am
- Wohnort: Berlin
was'n ??
Come to me I will give and receive
All I need is for you to believe
Come to me I can help you feel free
Take my hand & understand that I believe
All I need is for you to believe
Come to me I can help you feel free
Take my hand & understand that I believe
-
kuschelhawk - Contributors
- Beiträge: 14354
- Registriert: Mo Jul 07, 2003 10:56 am
- Wohnort: Berlin
Hi Kuschel,
ich nehme alles zurück... weißt Du was ich gelesen habe? UNWIRKSAM... da steht aber wirksam... naja, ist noch früh am Tag...
Klar, der § 110 ist immer wirksam, vor allem wenn Minderjähige bestellen...
Oh Mann, ich glaube, ich brauche einen Kaffee...
CU, Andy
ich nehme alles zurück... weißt Du was ich gelesen habe? UNWIRKSAM... da steht aber wirksam... naja, ist noch früh am Tag...
Klar, der § 110 ist immer wirksam, vor allem wenn Minderjähige bestellen...
Oh Mann, ich glaube, ich brauche einen Kaffee...
CU, Andy
-
Andy - Beiträge: 652
- Registriert: Fr Mär 22, 2002 2:00 am
- Wohnort: Wiesbaden, Germany / Allemagne / Duitsland / Deutschland
... here you are ...
Come to me I will give and receive
All I need is for you to believe
Come to me I can help you feel free
Take my hand & understand that I believe
All I need is for you to believe
Come to me I can help you feel free
Take my hand & understand that I believe
-
kuschelhawk - Contributors
- Beiträge: 14354
- Registriert: Mo Jul 07, 2003 10:56 am
- Wohnort: Berlin
Chris hat geschrieben:Hey, kleine BGB Vorlesung hier???
So viele Juristen auf einem Haufen
Als Banker ist man sozusagen "Zwangsjurist", weil man immer mit einem Bein im Knast steht... deswegen bin ich ja jetzt auch bei einer Versicherung...
-
Andy - Beiträge: 652
- Registriert: Fr Mär 22, 2002 2:00 am
- Wohnort: Wiesbaden, Germany / Allemagne / Duitsland / Deutschland
deswegen bin ich ja jetzt auch bei einer Versicherung...
Aber warum habe ich "UNwirksam" gelesen? Ich glaube, meine Brille ist dreckig...
das passt Andy, schliesse sofort eine Brillenversicherung ab !!!
Aber warum habe ich "UNwirksam" gelesen? Ich glaube, meine Brille ist dreckig...
das passt Andy, schliesse sofort eine Brillenversicherung ab !!!
Wissenschaftler haben festgestellt, dass die Hummel zu schwer ist und zu kurze Flügel hat, um fliegen zu können. Die Hummel weiß das aber nicht und fliegt...
have a look on: http://www.sagaplanet.de
have a look on: http://www.sagaplanet.de
-
XWinfield - Orga Team
- Beiträge: 2588
- Registriert: Do Mai 17, 2001 2:00 am
- Wohnort: Cologne GER
Hi Leute!
Bin neu hier, obwohl ich schon seit Jahren hier mitlese und seit Ewigkeiten SAGA-Fan bin. Ich heiße Sebastian (oh wunder! ), wohne und studiere in Bonn (Erstsemester) und bin nebenbei Redakteur für die Musikseiten www.metal1.info und früher auch für www.babyblaue-seiten.de .
Hab gesehen, dass ihr auch zu zwei Rezis von mir verlinkt habt! Sehr coole Sache!!
Ich werde am 09. Dezember ebenfalls in Pirmasens sein, war bis heute aber unschlüssig, ob ich wirklich kommen soll. Ich hätte an dem Abend bis 18 Uhr Uni und müsste dann noch die 270 KM nach Pirmasens düsen. Und als ob das nicht schon knapp genug wäre, würde ich dann auch noch das Meet & Greet verpassen, wo die Chance doch so nah ist und ich noch nie daran teilgenommen habe.
Heute dann hat sich herausgestellt, dass eine Kommilitonen von mir zum Wochenende hin auch immer nach Pirmasens zu ihrem Freund fährt, so dass wir jetzt beschlossen haben, eine Fahrgemeinschaft zu gründen und einfach mal eher von der Uni abzuhauen. Wir dürfen in diesem Kurs einmal fehlen (Krankheit inklusive), aber nun geht diese eine "Fehl-Frei-Stunde" eben für SAGA drauf - hoffen wir mal, ich werde dann nicht noch krank demnächst. Wie auch immer, wir fahren jetzt früher los, ich werde passend zum Fanmeeting da sein! *freu* Hab die Karte eben bei diesem Onlineticketshop aus Pirmasens bestellt.
Ich kanns immer noch nicht ganz fassen, dass ich es doch noch hinkriege, die Jungs dieses Jahr nochmal live zu sehen. Deswegen musste ich die Story dann jetzt auch mal erzählen. Natürlich gibts dann auch noch einen Konzertbericht der Show auf www.metal1.info. Neben Saga (Pirmasens wird übrigens mein neuntes Konzert!) höre ich vorallem noch Spock's Beard (ich vergöttere Neal Morse!!), Dream Theater, Kansas, Marillion und Sylvan. Die beiden letzteren sehe ich nächste Woche live in Köln.
So, soviel erstmal von mir!
Schöne Grüße,
Sebastian
Bin neu hier, obwohl ich schon seit Jahren hier mitlese und seit Ewigkeiten SAGA-Fan bin. Ich heiße Sebastian (oh wunder! ), wohne und studiere in Bonn (Erstsemester) und bin nebenbei Redakteur für die Musikseiten www.metal1.info und früher auch für www.babyblaue-seiten.de .
Hab gesehen, dass ihr auch zu zwei Rezis von mir verlinkt habt! Sehr coole Sache!!
Ich werde am 09. Dezember ebenfalls in Pirmasens sein, war bis heute aber unschlüssig, ob ich wirklich kommen soll. Ich hätte an dem Abend bis 18 Uhr Uni und müsste dann noch die 270 KM nach Pirmasens düsen. Und als ob das nicht schon knapp genug wäre, würde ich dann auch noch das Meet & Greet verpassen, wo die Chance doch so nah ist und ich noch nie daran teilgenommen habe.
Heute dann hat sich herausgestellt, dass eine Kommilitonen von mir zum Wochenende hin auch immer nach Pirmasens zu ihrem Freund fährt, so dass wir jetzt beschlossen haben, eine Fahrgemeinschaft zu gründen und einfach mal eher von der Uni abzuhauen. Wir dürfen in diesem Kurs einmal fehlen (Krankheit inklusive), aber nun geht diese eine "Fehl-Frei-Stunde" eben für SAGA drauf - hoffen wir mal, ich werde dann nicht noch krank demnächst. Wie auch immer, wir fahren jetzt früher los, ich werde passend zum Fanmeeting da sein! *freu* Hab die Karte eben bei diesem Onlineticketshop aus Pirmasens bestellt.
Ich kanns immer noch nicht ganz fassen, dass ich es doch noch hinkriege, die Jungs dieses Jahr nochmal live zu sehen. Deswegen musste ich die Story dann jetzt auch mal erzählen. Natürlich gibts dann auch noch einen Konzertbericht der Show auf www.metal1.info. Neben Saga (Pirmasens wird übrigens mein neuntes Konzert!) höre ich vorallem noch Spock's Beard (ich vergöttere Neal Morse!!), Dream Theater, Kansas, Marillion und Sylvan. Die beiden letzteren sehe ich nächste Woche live in Köln.
So, soviel erstmal von mir!
Schöne Grüße,
Sebastian
- Sebastian
- Beiträge: 65
- Registriert: Mi Nov 16, 2005 10:28 pm
- Wohnort: Bonn
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 13 Gäste