eBay ->Anbieter und das Thema Garantie<-

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eBay ->Anbieter und das Thema Garantie<-

Beitragvon Alex Ohm » Fr Sep 12, 2003 11:03 pm

Hallo,

ich habe den folgenden Artikel vor ein paar Tagen gefunden, der sich an die Anbieter richtet bei eBay. Aber liest selber.

Private eBay-Anbieter gelten oft ohne ihr Wissen als Unternehmer



Bei Online-Auktionen gelten viele Verkäufer als Unternehmer, ohne es selbst zu wissen. Das kann zu unangenehmen Überraschungen führen, denn Unternehmer müssen im Unterschied zu Privatverkäufern weitaus mehr Verantwortung und Risiken übernehmen, schreibt das Fachmagazin c't in der aktuellen Ausgabe.

Die Teilnahme an Online-Auktionen hat sich zu einer Art Volkssport entwickelt: Allein bei Marktführer eBay tummeln sich monatlich mehr als 12 Millionen Internet-Nutzer, die für Quartalsumsätze von bis zu einer Milliarde Euro sorgen. Aber nicht immer läuft alles reibungslos ab.

Kommt es zu juristischen Streitigkeiten, hat man gegenüber Privatverkäufern weniger Handhabe als gegen Unternehmer. Aber manch vermeintlicher Privatverkäufer weiß gar nicht, dass er bereits als Unternehmer eingestuft wird. Denn als Unternehmer gilt bereits, wer bei eBay als Powerseller eingetragen ist, über einen längeren Zeitraum hinweg viele Verkäufe tätigt oder immer wieder Gleichartiges oder Neuware anbietet. Der Käufer kann abgesehen von wenigen Ausnahmen bei Unternehmen innerhalb von zwei Wochen vom Kauf zurücktreten und das ersteigerte Produkt zurückschicken. Außerdem haftet ein Unternehmen für den ordentlichen Versand der Ware. Kommt die versteigerte Digitalkamera aus welchen Gründen auch immer nicht beim Käufer an, muss ein Unternehmen dafür gerade stehen. Bei Privatverkäufern reicht der Beweis, das Päckchen bei der Post abgegeben zu haben - kommt es nicht an, schaut der Käufer in die Röhre.

Private Verkäufer versuchen derweil gerne, ihren wenigen Pflichten zu entgehen. Wie ein Virus verbreitet sich in privaten eBay-Angeboten der Beisatz, dass aufgrund einer zweijährigen Zwangsgarantie der Käufer seinen Verzicht auf sämtliche Reklamationsrechte erklären müsse. Die vorgeschriebene Garantieleistung stehe in keinem Verhältnis zum erzielbaren Preis der Ware. "Das Ganze ist eine große Luftblase", erläutert c't-Redakteur Peter Schmitz. "Erstens gibt es diese Zwangsgarantie gar nicht, und zweitens können sich auch private Anbieter durch solch einen Zusatz nicht vor der Verantwortung drücken, ihre Angebote ehrlich und sorgfältig zu beschreiben. Die bisherige Rechtssprechung ist da sehr verbraucherfreundlich." Auch kommerzielle Anbieter, die von Käufern gleich im Vorfeld einen Verzicht ihrer Rechte fordern, hätten vor Gericht wenig Chancen. (as)

[ Freitag, 05.09.2003, 10:33 ]

Link zu der Seite : http://de.internet.com/index.html?id=2023366&section=Marketing-News

Wie auch andere hier im Forum, ersteigere ich nicht nur sondern biete auch mal ab und zu etwas (PC-Hardware, orginal CD oder anderes) an.
Zum Thema Garantie, bin ich wohl nicht die einzige Person, die das neue Gesetz falsch oder wie auch immer nicht gerafft hat oder es richtig auslegen soll.
Zum Thema Powerseller = Unternehmer, ich kann da nur mit dem Kopf schütteln, wie man als privater Anbieter zum Unternehmer bei eBay abgestempelt werden ???
Die ICH-AG und der deutsche Beamtenmief lassen grüßen :schrei: :schrei: :zzz:
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Re: eBay ->Anbieter und das Thema Garantie<-

Beitragvon XWinfield » Mo Sep 15, 2003 6:23 pm

@Alex
jedem Powerseller muesste klar sein, dass sein tun bei ebay eine mehr als rege Geschäftstätigkeit darstellt, welcher Privatverkäufer wickelt denn wöchentlich 500 - 700 Auktionen ab ??? so viel Zeit habe ich gar nicht, ausserdem würde mir die Spucke wegbleiben zum anfeuchten der Briefmarken.

Ich hab da schon Seller entdeckt mit 110.000 Bewertungspunkten, generell geht es diesen Ich AG's teilweise aus Steuerrechtlichen Gründen an den Kragen.
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Beitragvon Alex Ohm » Mi Okt 01, 2003 3:36 am

eBay: Jeder Polizist kann beliebig auf Nutzerdaten zugreifen

Das Online-Auktionshaus eBay.com macht alle Nutzerdaten für die Polizei verfügbar. Die Behörden brauchten nur danach fragen, sagte Joseph Sullivan, Direktor der Rechtsabteilung bei eBay, laut einem am Wochenende veröffentlichten Bericht der israelischen Tageszeitung 'Haaretz' zu einem auf der Fachkonferenz "Cyber Crime 2003" unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgegebenen Statement. Der Zeitung liegt ein Mitschnitt des Vortrages vor, in dem Sullivan darauf hinweist, dass ein entsprechender richterlicher Beschluss nicht notwendig sei.

Das Auktionshaus hat 62 Millionen registrierte Nutzer, die die Plattform zum Handeln verwenden. Nach Sullivans Angaben seien alle Informationen über Transaktionen seit dem Start der Webseite im Jahr 1995 gespeichert worden. Dazu gehören neben abgeschlossenen Versteigerungen auch Kommentare, Nutzerbewertungen und gesperrte Angebote.

Jeder Nutzer hat der freizügigen Weitergabe seiner Daten an die Behörden zugestimmt. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, denen bei der Registrierung zugestimmt werden muss, ist ein entsprechnder Passus enthalten. Ein Ermittler braucht nun lediglich ein Fax an das Unternehmen senden und die Nummer des Users mitteilen. Monatlich treffen rund 200 entsprechende Anfragen von Polizisten, Geheimdiensten und sogar Nationalpark-Rangern bei dem Unternehmen ein, der Großteil davon ohne richterlichen Beschluss. Die von ebay zugesandten Antworten enthalten alle Daten des Nutzers - Name, Anschrift, Telefonnummer sowie die Auflistung alle ver- oder gekauften Waren und sogar der Artikel, die sich der User nur angesehen hat.

Kaum ein Anwender dürfte die Geschäftsbedingungen des Unternehmens komplett gelesen haben. Diese bestehen aus zwei Dokumenten mit einem Umfang von fast 8.000 Wörtern.

Siehe auch : http://de.internet.com/index.html?id=2023718&section=Marketing-News
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